Verkehrsunfall gehabt?
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise.
Wir sind u. a. auch auf dem Gebiet der Kfz-Unfallschadenregulierung spezialisiert.
"Es ist fahrlässig, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln." (OLG Frankfurt a. M, Urteil vom 02.12.2014 - 22 U 171/13).
Und wieder hat's geknallt!
Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2023 ca. 2,5 Millionen Unfälle. Dies sind fast 7.000 Unfälle täglich. Bei 2,2 Millionen Unfällen blieb es bei Sachschäden. Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, lag bei rund 290.000.
Waren Sie nun selbst in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist Ihnen in aller Regel auch ein Schaden entstanden. Diesen Schaden können Sie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen (sog. Schadensregulierung).
Wie hoch Ihr Schaden ausfällt, muss professionell begutachtet werden. Wieviel Sie hiervon am Ende tatsächlich von der gegnerischen Versicherung erhalten, ist hingegen von Ihrem eigenen (Mit-)Verschulden und der Mithilfe ihres eigenen Rechtsanwalts abhängig.
Auch wenn es manchmal schneller und einfacher erscheint oder die gegnerische Versicherung Ihnen ein schnellere Regulierung ohne Anwalt in Aussicht stellt.
Regulieren Sie niemals einen Verkehrsunfall ohne Rechtsbeistand. Erfinden Sie das Rad nicht neu!
Welche Informationen werden benötigt?
Für die Bearbeitung Ihres Schadens sind nachfolgende Unterlagen von Vorteil:
Noch kein Schadengutachten?
Sprechen Sie uns gerne an, wir vermitteln gerne zu einem verlässlichen Gutachter in Ihrer Nähe.
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