Bank- und Kapitalmarktrecht
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Unberechtigte negative SCHUFA-Einträge löschen lassen
Wenige Dinge im Leben können derart in die eigene Handlungsfähigkeit eingreifen wie negative SCHUFA-Einträge oder ein negativer SCHUFA-Score. Umso wichtiger ist es, dass der Einzelne sich über damit zusammenhängen Umstände und die hieraus resultierenden möglichen Rechte im Klaren ist. "Mehr Verbraucherschutz gegenüber Schufa und Co." titelte daher die Tagesschau (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/datenschutz-schufa-100.html).
Die SCHUFA ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt und bereitstellt. Diese Informationen werden u. a. von Banken, Vermietern und Mobilfunkanbietern genutzt, um Entscheidungen über die Vergabe von Krediten, Mietverträgen und anderen Verträgen zu treffen. Neben der SCHUFA gibt es auch andere Auskunfteien, wie z. B. die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH oder die Creditreform Boniversum GmbH.
Als Verbraucher haben Sie bestimmte Rechte gegenüber der SCHUFA, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Daten korrekt und fair behandelt werden. So etwa Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperrungs- und Widerspruchsrechte. Unter bestimmten Umständen können Ihnen auch Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA zustehen.
Was ist im Falle eines unberechtigten negativen SCHUFA-Eintrages zu tun?
Phishing und Smishing: So fischen Kriminelle Ihre Daten ab
Beim sog. Phishing sollen Bankkunden mit betrügerischen E-Mails verleitet werden, persönliche, finanzielle oder sicherheitsbezogene Informationen preiszugeben. Meist sehen diese E-Mails in Form und Inhalt der Korrespondenz mit einem vertrauten Unternehmen wie der eigenen Bank sehr ähnlich.
Beim sog. Smishings („SMS“ und „Phishing“) erhalten Bankkunden eine Textnachricht mit der Aufforderung, einem Link zu folgen oder eine Telefonnummer anzurufen. So soll Ihr Konto angeblich „geprüft“, „aktualisiert“ oder „reaktiviert“ werden. Dieser Link führt zu einer gefälschten Webseite oder ein Anruf zu einem Kriminellen, der sich als Angestellter eines tatsächlich existierenden Unternehmens ausgibt.
So schützen Sie sich gegen Cyberkriminalität:
Bank sperrt Girokonto wegen Geldwäscheverdacht
Die Nachricht schockt den Bankkunden: Wegen des (vermeintlichen) Verdachts der Geldwäsche wird das eigene Privat- oder Geschäfts-Konto gesperrt und jegliche Transaktionsmöglichkeit untersagt.
Für Betroffene kann dies unter Umständen existenzbedrohend werden, sofern es sich bspw. um das einzige Geschäftskonto handelt. Daher sollten alle Parteien hierfür sensibilisiert und ausreichend informiert werden, um hierauf gut vorbereitet zu sein und die Ruhe zu bewahren.