Tatvorwurf: Teilnahme am unerlaubten (Online-) Glücksspiel nach § 285 StGB?
Sie haben eine Vorladung der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigte/r erhalten?
Ihnen wird vorgeworfen, sich am unerlaubten (Online-) Glücksspiel gem. § 285 StGB beteiligt zu haben?
Dann sind Sie bei uns richtig. Wir helfen Ihnen gerne. Melden Sie sich noch heute!
Wir konnten bereits etlichen Betroffenen helfen und die Einstellung der jeweiligen Ermittlungsverfahren erreichen.
Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten?
Und plötzlich Post von der Polizei im Briefkasten. Für viele ist dieser Umstand im ersten Moment ein Schock. Wieso bekomme ich Post von der Polizei? Was habe ich Unerlaubtes getan?
Leider vermehren sich derzeit Fälle, in denen Geschädigte des unerlaubten Online-Glücksspiels Post von der Polizei zur Vorladung als Beschuldigte oder Beschuldigter erhalten, weil ihnen vorgeworfen wird, sich am unerlaubten Online-Glücksspiel beteiligten zu haben.
Sollten Sie hiervon auch betroffen sein, bewahren Sie zunächst Ruhe und suchen Sie umgehend einen Rechtsanwalt auf. Es ist jetzt wichtig, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben, mit welchem man die passende Strategie findet, um dieses Problem zu lösen. Wir können nur dringend davon abraten, sich ohne Rechtsanwalt selbst zu verteidigen.
Was ist in diesem Fall zu tun?