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BGH-Urteil: Warum fehlerhafte Widerrufsbelehrungen Unternehmer teuer zu stehen kommen können

von Patrick Redell

BGH-Urteil VII ZR 133/24: Warum fehlerhafte Widerrufsbelehrungen Unternehmer teuer zu stehen kommen können

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20. Februar 2025 - VII ZR 133/24 - entschieden: Auch wenn ein Verbraucher das Widerrufsrecht möglicherweise aus strategischen oder wirtschaftlich fragwürdigen Gründen nutzt, bleibt der Widerruf wirksam – sofern die Widerrufsbelehrung des Unternehmens fehlerhaft ist. Im konkreten Fall wies der BGH den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs zurück, da die rechtlich vorgeschriebene Belehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt war. Diese Entscheidung verdeutlicht: Unternehmer müssen ihre Widerrufsbelehrungen rechtssicher gestalten – sonst verlieren sie im Streitfall selbst bei zweifelhaftem Verhalten des Kunden.


Worum ging es im Fall?

Ein Verbraucher hatte mit einem Unternehmer einen Vertrag geschlossen und diesen nachträglich widerrufen. Dabei lag der Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen – also in einem sogenannten „Haustürgeschäft“, wo dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Der Unternehmer war jedoch überzeugt, dass der Kunde das Widerrufsrecht nicht „ehrlich“ ausübe: Der Kunde habe es gezielt und spät genutzt, um sich auf Kosten des Unternehmens Vorteile zu verschaffen.

Der Unternehmer klagte mit dem Argument, der Widerruf sei rechtsmissbräuchlich – also unwirksam, weil er nicht dem Schutzzweck des Widerrufsrechts diene. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der nun eine klare Entscheidung traf.


Was hat der BGH entschieden?

Der BGH stellte zunächst klar: Ja, ein Widerruf kann im Ausnahmefall rechtsmissbräuchlich sein. Das Gesetz erlaubt keine Willkür und schützt keine bewusste Täuschung. Aber – und das ist entscheidend – nur dann, wenn die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt wurde.

In diesem Fall hatte der Unternehmer jedoch nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt. Und das hat Folgen: Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt erst zu laufen, wenn die Belehrung vollständig und rechtlich einwandfrei ist. Bis dahin kann der Verbraucher auch Monate später noch widerrufen – und zwar wirksam. Selbst dann, wenn er dies aus eigennützigen oder taktischen Gründen tut.

Der BGH entschied daher: Der Widerruf ist wirksam. Der Unternehmer kann sich nicht auf Rechtsmissbrauch berufen, solange die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.


Warum ist das Urteil für Unternehmer wichtig?

Für Unternehmer bringt das Urteil zwei zentrale Botschaften:

  1. Keine Chance ohne ordnungsgemäße Belehrung:
    Wer seine Kunden nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert, verliert jeglichen Schutz. Selbst bei eindeutigem Missbrauchsverdacht bleibt der Widerruf gültig – mit allen finanziellen Konsequenzen.

  2. Rechtsmissbrauch bleibt die Ausnahme:
    Selbst bei korrekter Belehrung liegt die Latte für den Nachweis eines Missbrauchs hoch. Unternehmer müssen belegen, dass der Kunde das Recht „zweckwidrig“ nutzt – das ist im Streitfall schwer und oft kaum möglich.


Was sollten Unternehmer jetzt tun?

Das Urteil ist ein Weckruf – insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe, die Verträge außerhalb von Geschäftsräumen schließen oder Online-Dienstleistungen anbieten. Denn sie sind zur Belehrung verpflichtet.

Checkliste für Unternehmer:

  • Widerrufsbelehrung prüfen (lassen): Ist sie vollständig, aktuell und verständlich?
  • Dokumentieren, wann und wie die Belehrung erfolgte
  • Fristen sauber berechnen und kommunizieren
  • Bei Unsicherheiten anwaltlichen Rat einholen

Fazit:

Der Fall VII ZR 133/24 macht deutlich: Das Widerrufsrecht ist ein starkes Schutzinstrument für Verbraucher – und für Unternehmer eine rechtliche Stolperfalle. Wer hier nachlässig agiert, öffnet Tür und Tor für späte und teure Rückabwicklungen. Rechtsmissbrauch lässt sich nur schwer beweisen – eine saubere Belehrung hingegen ist einfach und schützt wirksam. Unternehmer, die hier gut aufgestellt sind, sparen sich nicht nur Ärger – sondern bares Geld.