Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei haben gezeigt, dass viele Handwerker und andere Unternehmer die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Mai 2023 (C-97/22) entweder nicht kennen oder sich der rechtlichen Tragweite dieser Entscheidung nicht bewusst sind. Hierin könnte ein noch unbekanntes, aber ggf. existenzvernichtendes Insolvenzrisiko drohen, das Handwerker und andere Unternehmer betrifft, die Verträge außerhalb ihrer Geschäftsräume oder über Fernkommunikationsmittel abschließen.
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