Im Zug der Corona-Pandemie war es vermehrt zu Flugverspätungen und Flug-Annullierungen gekommen. Für den Fall, dass Reisende eine Ersatzbeförderung wünschen, hat der BGH nun mit Urteil vom 27.06.2023 - X ZR 50/22 - entschieden, dass Reisende selbst bestimmen können, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten wollen und müssen dafür keine Zuzahlung leisten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Plätze verfügbar sind.
Bei einer Flugannullierung haben Reisende nach der EU-Fluggastrechteverordnung die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises und einer Ersatzbeförderung. Entscheiden sie sich für eine Ersatzbeförderung, muss die Fluggesellschaft die Umbuchung entgeltfrei und unter vergleichbaren Reisebedingungen erbringen. Diese Rechte gelten auch bei einem außergewöhnlichen Ereignis wie der Corona-Pandemie.
In den Vorinstanzen war das Klagebegehren noch erfolglos geblieben. Dies sah der BGH nun anders.