Urteil vom 27.04.2021
Klauseln in AGB einer Bank, die die Zustimmung des Kunden zu Änderungen fingieren, sind unwirksam. Bankgebühren können zurückgefordert werden.
Klauseln in AGB einer Bank, die die Zustimmung des Kunden zu Änderungen fingieren, sind unwirksam. Bankgebühren können zurückgefordert werden.