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Zur Rechtmäßigkeit von Ordnungsgeldern wegen nicht fristgemäßer Einreichung eines Jahresabschlusses

von Patrick Redell

Mit Beschluss vom 04.09.2024 hatte der 28. Zivilsenat des OLG Köln über eine Rechtsbeschwerde eines Unternehmens zu entscheiden, welche dieses gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes i.H.v. 500.00,00 € wegen nicht fristgemäßen Einreichung von Jahresabschlüssen eingereicht hatte.