In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main als bundesweit erstes Oberlandesgericht intensiv mit Verlusten beim illegalen Online-Glücksspiel in Deutschland beschäftigt und Rückforderungsansprüche von Spielern gegen Online-Casino-Anbieter ausdrücklich bejaht.
Hierüber berichtete "Der Spiegel" online unter https://www.spiegel.de/panorama/online-gluecksspiel-geld-zurueck-garantie-fuer-zocker-a-b84553fa-0032-4f28-ac6d-ebd585824ba1 und in seiner Printausgabe 17/2022.
Im Jahre 2017 hatte der Kläger bei dem Online-Casino-Anbieter "Casino Club" aus Malta im Online-Casino insgesamt 11.758,50 € bei Online-Casino-Spielen ("Live-Roulette") verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.
Nachdem der Kläger Klage gegen den Online-Glücksspiel-Anbieter erhoben hatte, verurteilte das Landgericht (LG) Gießen den Online-Casino-Anbieter antragsgemäß. Es war seinerzeit das erste Urteil dieser Art bundesweit und schlug medial im Anschluss großen Wellen.
Auf die anschließende Berufung des Online-Casino-Anbieters erließ das OLG Frankfurt am Main am 08.04.2022 einen umfassenden Hinweisbeschluss und teilte mit, dass es beabsichtige, die Berufung gegen das Urteil des LG Gießen zurückzuweisen. Gleichzeitig gab es dem Online-Glücksspiel-Anbieter die Gelegenheit - aus Kostengründen - die Berufung zurückzunehmen.
Nachdem der Online-Casino-Anbieter die hierfür gesetzte Frist zunächst einmal verlängern ließ, nahm der Online-Casino-Anbieter die Berufung nunmehr zurück. Damit ist das Urteil des LG Gießen nun rechtskräftig.