In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz als erstes Berufungsgericht in Rheinland-Pfalz und als drittes Berufungsgericht bundesweit mit Urteil vom 15.12.2022 den Online-Glücksspiel Anbieter Rabbit Entertainment Ltd aus Malta, welcher u. a. die Online-Glücksspiel-Seite "Lapalingo" betreibt, auf die Berufung eines geschädigten Spielers gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts (LG) Trier zur Rückzahlung sämtlicher Verluste des Spielers, welche dieser im Online-Casino des Anbieters erlitten hatte, verurteilt. Damit hat das OLG Koblenz die negative Entscheidung des LG Trier aufgehoben. An diese Rechtsprechung müssen sich nun etwa die Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier halten.