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OLG Koblenz verurteilt "Lapalingo" zur Rückzahlung aller Verluste eines Spielers

von Patrick Redell

In einem weiteren von  unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht (OLG)  Koblenz als erstes Berufungsgericht in Rheinland-Pfalz und als drittes  Berufungsgericht bundesweit mit Urteil vom 15.12.2022 den  Online-Glücksspiel Anbieter Rabbit Entertainment Ltd aus Malta, welcher  u. a. die Online-Glücksspiel-Seite "Lapalingo" betreibt, auf die  Berufung eines geschädigten Spielers gegen ein klageabweisendes Urteil  des Landgerichts (LG) Trier zur Rückzahlung sämtlicher Verluste des  Spielers, welche dieser im Online-Casino des Anbieters erlitten hatte,  verurteilt. Damit hat das OLG Koblenz die negative Entscheidung des LG  Trier aufgehoben. An diese Rechtsprechung müssen sich nun etwa die  Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier halten.

In  der Zeit von Februar 2019 bis April 2020 hatte der Kläger auf der Seite  "Lapalingo" unter Berücksichtigung von Gewinnen 10.845,59 EUR bei sog.  "Slots" (virtuelle Automatenspiele) verloren. Über eine deutsche  Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum  nicht.

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