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Landgericht Paderborn: Online-Casino aus Malta zur Rückzahlung verspielter Beträge verurteilt

von Patrick Redell

Das Landgericht Paderborn verurteilt einen Online-Casino-Anbieter aus Malta mit Urteil vom 08.07.2021 zur Rückzahlung verspielter Beträge.  

Klageforderung: 132.850,55 €.

In den Jahren 2018 und 2019 hatte die aus NRW stammende Klägerin im Online-Casino beim virtuellen Poker insgesamt 385.205,00 € verloren. Dem gegenüber standen Gewinne in Höhe von 252.354,45 €, woraus letztlich die Klageforderung resultierte.

Nachdem die Klägerin das Online-Casino außergerichtlich zur Rückzahlung des verlorenen Differenzbetrages aufgefordert hatte, lehnte dieses eine Rückzahlung ab.

Auf die darauf erhobene Klage verurteilte das Landgericht Paderborn den Online-Casino-Anbieter nun antragsgemäß mit einem sehr ausführlichen und lesenswerten Urteil.

Nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten. Dem steht auch nicht entgegen, wenn der Anbieter anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet hat.

Dem Anspruch der Klägerin stand laut Auffassung des Gerichts auch nicht der Umstand entgegen, dass die Klägerin in der Vergangenheit selber mal im Bereich der Sportwetten bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter gearbeitet hatte. Denn die Klägerin hatte selber erklärt, von der Illegalität des Online-Glücksspiels nichts gewusst zu haben. Diese Argumentation erachtete das Gericht als plausibel und glaubhaft.

"Einem juristisch nicht gebildeten Laien dürfte es nicht leichtfertig verschlossen geblieben sein, dass es sich um verbotenes Glücksspiel handelt."