Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.08.2021 einen Online-Casino-Anbieter aus Gibraltar zur Rückzahlung verspielter Beträge verurteilt.
Klageforderung: 22.944,45 €.
Im Jahre 2020 hatte der Kläger bei einem Online-Casino-Anbieter, welcher in Gibraltar lizensiert ist, in weniger als 30 Tagen insgesamt 22.944,45 € beim Roulette und Blackjack verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Casino-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.
Nachdem die außergerichtlichen Bemühungen des Klägers erfolglos blieben, verurteilte das Landgericht Düsseldorf auf die erhobene Klage den Online-Casino-Anbieter nun antragsgemäß mit einem lesenswerten Urteil.
Nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten. Den Eingriff in die europäische Dienstleistungsfreiheit des Online-Casino-Anbieters sah die Kammer als gerechtfertigt an.
"An dem Versoß gegen das Verbotsgesetz ändert auch eine etwaige Duldung der Tätigkeit durch die zuständigen Behörden nichts. Eine Duldung würde, wenn überhaupt gegenüber der Behörde einen Vertrauenstatbestand schaffen, den Veranstalter aber nicht von der Verantwortung gegenüber dem Verbraucher entbinden."
Für das Gericht war der Rückzahlungsanspruch des Klägers auch nicht durch ein etwaiges eigenes gesetzeswidriges Verhalten des Klägers ausgeschlossen. Denn
"es wäre höchst widersprüchlich, würde man einerseits den gesetzgeberischen Willen zum Schutz des Verbrauchers anerkennen. Andererseits eine Handlung des Verbrauchers, mit der er sich genau in diese Gefahr begibt, vor der er geschützet werden sollte, zum Ausschluss des Anspruchs führen lassen."