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Kein Anspruch auf Gewinnauszahlung, wenn Online-Casino keine deutsche Lizenz besitzt

von Patrick Redell

Mit einem aktuellen Urteil vom  10.02.2022 - Az: 8 O 90/21 - hat das Landgericht Frankenthal für einen  Paukenschlag gesorgt: Es hat geurteilt, dass ein Spieler aus  Deutschland, der in einem in Malta ansässigen Online-Casino Gewinne  erzielt, hierauf keinen einklagbaren Anspruch hat, wenn dieses  Online-Casino nicht über eine nationale Lizenz zum Veranstalten und  Vermitteln von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügt.

Was rechtlich richtig und konsequent ist, dürfte jedoch bei Verbrauchern sämtliche Alarmglocken angehen lassen.

Ein  Spieler aus dem Leiningerland hatte bei einem Online-Casino aus Malta  ca. 40.000,00 € Gewinne im Online-Casino erzielt. Nachdem das  Online-Casino die Auszahlung dieser Gewinne verweigert hatte, klagte der  Spieler vor dem Landgericht Frankenthal auf Zahlung.

Ohne Erfolg, wie die 8. Zivilkammer des LG Frankenthal nun entschied.

Für  das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet  bedarf es in Deutschland einer behördlichen Lizenz. Für  Online-Casino-Spiele ist eine solche Lizenz erst seit dem 01.07.2021 zu  erlangen. Vorher war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher  Glücksspiele im Internet in Deutschland ausnahmslos verboten. Infolge  dessen sind sämtliche Spielverträge, welche ohne entsprechende Lizenz  vollzogen werden, nichtig mit der Folge, dass verlorene Beträge  zurückzuzahlen sind. Dies gilt konsequenterweise für beide Seiten, d. h.  auch etwaige vom Spieler erzielte Gewinne sind zurückzuzahlen bzw. mit  eigenen Verlusten zu verrechnen.

Auch  wenn die hiesige Entscheidung für den betroffenen Spieler unbefriedigend  ist, ist sie im Ergebnis sehr zu begrüssen. Denn damit dürfte nun  endgültig geklärt sein, dass es - anders als von einigen Gerichten  fälschlicherweise angenommen und von Online-Casino-Vertretern  gebetsmühlenartig vorgetragen wird - ein "Spiel ohne Risiko" auf Seiten  des Spielers rechtlich und denklogisch nicht geben kann. Ein Spieler  kann somit UNMÖGLICH „ohne jegliches Risiko“ am  Online-Glücksspiel teilnehmen, denn die Rechtsfolge der Nichtigkeit der  Spielverträge trifft beide Vertragsparteien. Da beim Online-Glücksspiel  am Ende aber bekanntlich meistens der Anbieter „gewinnt“ und eben nicht  der Spieler, wird es im Ergebnis idR auf eine Rückzahlung von Verlusten  des Spielers hinauslaufen. Im Übrigen steht es allen  Online-Glücksspiel-Anbieter zu jeder Zeit frei, Gewinne ihrer Spieler  zurückzufordern.

Diese  Rechtsauffassung hatte auch der 8. Zivilsenat des OLG Braunschweig mit  Beschluss vom 03.12.2021 – 8 W 20/21 - bereits bestätigt.

Nach  Kenntnis des Autors wurde inzwischen Berufung  bei dem Pfälzischen  Oberlandesgericht Zweibrücken gegen die Entscheidung des LG Frankenthal  eingelegt.