In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 02.06.2022 den Online-Casino-Anbieter Araxio Development N.V. aus Curacao zur Rückzahlung sämtlicher verspielter Beträge nebst Übernahme der außergerichtlichen Kosten des Klägers verurteilt.
In der Zeit von Januar bis Juni 2020 hatte der Kläger in den Online-Casinos "boaboa.com", "campobet.com", "casinia.com", "malinacasino.com", "wazamba.com", "yoyocasino.com" und "cadoola.com" unter Berücksichtigung von Gewinnen insgesamt 5.760,00 € verloren. Über eine deutsche Konzession verfügte der Online-Glücksspiel-Anbieter in diesem Zeitraum nicht.
Nachdem der Online-Casino-Anbieter die klägerischen Ansprüche außergerichtlich abgelehnt hatte, verurteilte das Landgericht den Online-Casino-Anbieter auf die Klage des Klägers hin antragsgemäß mit einem deutlichen Urteil.
Zunächst erklärte sich das Gericht für international zuständig und deutsches Recht für anwendbar.
Des Weiteren erkannte das Gericht dem Kläger einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch zu, da das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag verboten war. Der beklagte Anbieter verfügte über keine deutsche Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele. Eine Curacao-Lizenz helfe der Beklagten auch nicht weiter.
Dem Rückforderungsanspruch könne auch nicht § 817 S. 2 BGB entgegengehalten werden. Diese Norm sei ohnehin teleologisch zu reduzieren, weil sonst die Kondiktionssperre Anreiz zu weiteren illegalen Handeln bieten würde.
Zudem stehe dem Kläger auch ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB iV.m. § 4 Abs. 4 GlüstV wegen Verletzung eines Schutzgesetzes zu.