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LG Offenburg und LG Köln verurteilen "Pokerstars" zur Rückzahlung aller Spielverluste

von Patrick Redell

In zwei weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Offenburg mit Urteil vom 30.08.2023 und die 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln mit Urteil vom 07.09.2023 jeweils entschieden, dass der Online-Glücksspiel-Anbieter TSG Interactive Gaming Europe Ltd. aus Malta, welcher die Online-Glückspiel-Seite "Pokerstars" seinerzeit betrieb, zwei Spielern jeweils alle Verluste erstatten muss, welche diese bei "Pokerstars" verloren und auch eingeklagt hatten.

Vor dem LG Offenburg klagte ein Spieler saldierte Verluste aus der Zeit vom 10.02.2018 bis zum 16.06.2021 iHv 28.371,69 € ein. In dem Verfahren vor dem LG Köln waren saldierte Verluste aus der Zeit vom 23.06.2013 bis zum 26.10.2022 iHv 20.660,35 USD streitgegenständlich.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/geld-zurueck-vom-online-casino-lg-offenburg-und-lg-koeln-verurteilen-pokerstars-zur-rueckzahlung-aller-spielverluste-216097.html