Das Landgericht München I verurteilt einen Online-Casino-Anbieter aus Malta mit Urteil vom 30.07.2021 zur Rückzahlung verspielter Beträge.
Klageforderung: 14.230,00 €.
Im Jahre 2020 hatte der Kläger bei einem Online-Casino-Anbieter aus Malta innerhalb von 8 Tagen insgesamt 14.230,00 € verloren.
Nach einer umfangreichen informatorischen Anhörung des Klägers über eine Videokonferenzanlage verurteilte das München I auf die erhobene Klage den Online-Casino-Anbieter nun antragsgemäß mit einem lesenswerten Urteil.
Nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten. Dem steht auch nicht entgegen, wenn der Anbieter anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet hat. So hatte das Online-Casino vom Spieler u. a. verlangt vorab selbst sicherzustellen, ob die Teilnahme an Online-Glücksspielen von seinem Wohnsitzland aus legal ist.
"Die Beklagte hatte demnach zum Zeitpunkt der Einsätze Kenntnis vom Wohnsitz des Klägers in (...), so dass die Beklagte die in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich angekündigte Prüfung entweder unterlassen hat oder den Verstoß des Klägers offensichtlich in Kauf genommen hat, um von den Einsätzen zu profitieren."
Für das Gericht ergaben sich u. a. keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, die Aussage des Klägers, er haben zum Zeitpunkt der Einsätze keine Kenntnis vom Verbot seiner Teilnahme am Online-Glücksspiel gehabt, in Zweifel zu ziehen.