In einem weiteren von unserer Kanzlei in zwei Instanzen geführten Verfahren hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 (noch nicht veröffentlicht) die Rechtsbeschwerde des Online-Glücksspiel Anbieters N1 Interactive Ltd. gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, mit welchem der Aussetzungsbeschluss des Landgerichts (LG) Hamburg aufgehoben worden war, zurückgewiesen.
Hintergrund des Falles
Eine geschädigte Spielerin (Klägerin) hat den Online-Glücksspiel-Anbieter N1 Interactive Ltd. vor dem LG Hamburg auf Erstattung von Spieleinsätzen in Anspruch genommen, die sie im Zeitraum Juli 2022 bis Januar 2023 bei Spielen auf der Online-Casino-Seite von N1 Interactive Ltd. verloren hatte.
Das Landgericht hat das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dem Verfahren C-440/23 ausgesetzt.
Die Klägerin hat hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt und geltend gemacht, dass die im Verfahren vor dem EuGH gestellten Vorlagefragen für den Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich seien. Das OLG Hamburg als Beschwerdegericht hat den Aussetzungsbeschluss aufgehoben und die Rechtsbeschwerde zugelassen.
Hiergegen hat die Beklagte sodann Rechtsbeschwerde zum BGH eingereicht, womit sie die Wiederherstellung des Aussetzungsbeschlusses des Landgerichts begehrt.
Entscheidung des BGH
Nach Ansicht des I. Zivilsenats des BGH ist die Rechtsbeschwerde unbegründet.
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