Anwalts­tätigkeit ist Vertrauens­sache.

Mit Fleiß und Leidenschaft zu Ihrem Erfolg.



Unser Beruf ist unsere Berufung.



Unsere Kanzlei mit Sitz in Köln ist sowohl im Verbraucherschutz als auch in der Rechtsberatung von Unternehmen tätig. Dies ermöglicht uns einen Blick aus allen Perspektiven, um unsere Mandanten kompetent und zielgerichtet rechtlich beraten zu können. Wir verfügen über langjährige Expertise in unseren Fachbereichen.

Modern.  Digital.  Spezialisiert. 

Schwerpunkte

Unser Legal Team

  • Dr. Patrick Redell

    • Rechtsanwalt / Lawyer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW)
    • Dozent beim Managerfortbildungsprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK)
  • Jonathan Probst

    Rechtsanwalt / Lawyer

  • Bastian Dzida

    Stud. iur. / Legal Assistant

Was unsere Mandanten sagen

  • Hier wird man schnell kompetent und hoch professionell betreut. Man erhält innerhalb kürzester Zeit Antwort, sogar an den Wochenenden. Ganz klare Weiterempfehlung!

    Verfahren gegen OnlineCasino vor 4 Monaten
  • top anwalt sehr empfehlenswert gerne wieder

     

    Güngör Gürak vor 8 Monaten
  • Herr Dr. Redell hat mich beim Verfahren gegen ein online Casino erfolgreich vertreten. Man war stets aktuell informiert und bei Rückfragen war Herr Dr. Redell immer erreichbar. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen und bedanke mich an dieser Stelle noch einmal.

    Klage gegen Online Casino vor 2 Monaten
  • Ich bin mehr als positiv überrascht, ich kann Herr Dr. Redell nur weiterempfehlen

    Hussein vor 1 Jahr
  • Super Kanzlei und Dr. Redell kann man nur uneingeschränkt weiterempfehlen. Er arbeitet professionell, informiert einen stets über den Sachverhalt und ist jederzeit erreichbar. Wenn man auf der Suche nach einem Anwalt ist, dann ist man hier genau richtig!

    Einfach Klasse! vor 2 Monaten
  • Herr Redell hat mich von Tag 1 sehr gut betreut. Ich kann Ihm leider nur 5 Sterne geben aber es müssten 10 sein. Respektvoll,Hilfsbereit und noch Kompetent alles zusammen ist sehr Professionell. Ich verdanke Ihm sehr Viel .

    Yves Hinneburg vor 1 Jahr
  • Ich möchte Dr. Redell meine höchste Anerkennung aussprechen. In einer sportrechtlichen Angelegenheit hat er mich äußerst kompetent beraten. Dank seiner Expertise konnte ich eine Grundsatzdiskussion erfolgreich mit einem Kompromiss beenden. Für seine wertvolle Unterstützung bin ich ihm sehr dankbar. Ich empfehle Dr. Redell uneingeschränkt weiter.

    Hochkompetente Beratung vor 3 Monaten
  • Kann ich nur weiterempfehlen, sehr kompetente und erfolgsorientierte Arbeit im sinne des Mandanten. Gerne wieder.

    Phillip Pritzschke vor 1 Jahr
  • Sehr guter und kompetenter Anwalt! Jederzeit erreichbar und bei Fragen gab es eine schnelle Antwort.

    S.C vor 4 Monaten
  • Herr Dr. Redell war für mich ein Glücksgriff. Ein äußerst kompetenter Anwalt, der jegliche Fragen meinerseits, stets am selben Tag vollständig beantwortete. Auch konnte ich mich in meinem Verfahren auf sein Fachwissen stets verlassen. Eine klare Empfehlung meinerseits.

    Sergej Penz vor 1 Jahr

Aktuelles

  • Online-Glücksspiel
    Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.03.2024

    Der I. Zivilsenat des BGH hat darauf hingewiesen, dass Online-Sportwetten ohne Lizenz illegal waren und dabei erlittene Verluste zu erstatten sind.

     

     

    Klageforderung: 11.984,89 €

  • Online-Glücksspiel
    OLG Koblenz: Beschluss vom 26.06.2023

    Der I. Zivilsenat des BGH hat darauf hingewiesen, dass Online-Sportwetten ohne Lizenz illegal waren und dabei erlittene Verluste zu erstatten sind.

     

     

    Klageforderung: 10.211,76 €

  • Online-Glücksspiel
    OLG Bamberg: Beschluss vom 20.06.2022

    Das OLG Bamberg hat darauf hingewiesen, die Berufung eines Online-Glücksspiel-Anbieters  aus Malta zurückweisen zu wollen.

     

     

    Klageforderung: 106.146,38 €

  • Online-Glücksspiel
    OLG München: Beschluss vom 11.05.2023

    Das OLG München hat die Berufung eines Online-Glücksspiel-Anbieters gegen ein klagezusprechendes Urteil des LG Traunstein zurückgewiesen.​

     

    Klageforderung: 18.175,00 €